„Maßnahmen zum Erhalt der Bachmuschel (Unio crassus) in der Kleinen Helme in Verbindung mit Artenschutzmaßnahmen für die Libellenarten Helm-Azurjungfer (Coenagrion mercuriale) und Vogel-Azurjungfer (Coenagrion ornatum)“ im FFH- Gebiet Nr. 184 „Mönchenried und Helmegräben bei Artern“
Noch zu Beginn des 20. Jahrhunderts war die Bachmuschel (Unio crassus) in Deutschland relativ häufig und bildete teilweise Massenvorkommen. In den letzten Jahrzehnten sind auch die Populationen dieser heimischen Großmuschel drastisch zurückgegangen. In Mitteldeutschland sind die Bestände nahezu flächendeckend zusammengebrochen und bestehen nur noch aus überwiegend individuenschwachen Restpopulationen. Gegenwärtig ist die ehemals wohl häufigste Thüringer Großmuschelart unmittelbar vom Aussterben bedroht. Eine kleine Population lebt noch in der Kleinen Helme in Nordthüringen (FFH-Gebiet Nr. 184) und im Gewässerverlauf in Sachsen-Anhalt. Während der Grundräumung der Kleinen Helme im Auftrag der Zweckverbände „Großer Unstrutbogen Nord“ und „Helme-Unstrut“ im Jahr 2016 wurden nur noch 19 Exemplare der Bachmuschel auf einer Fließstrecke von 3.750 Metern nachgewiesen.
Die Bachmuschel, oder auch Gemeine Flussmuschel genannt, ist eine FFH-Art nach Anhang II und IV der EU-Richtlinie. Sie gehört somit zu den streng geschützten Arten. Thüringen besitzt eine besonders hohe Verantwortung für die vom Aussterben bedrohte Großmuschel.
Die Helm-Azurjungfer (Coenagrion mercuriale) als eine Fließgewässerart gehört mit einer Körperlänge von etwa 30 Millimetern zu den kleinen Vertretern der Libellen und ist vorzugsweise im sehr trockenen, warmen und kontinental geprägten innerthüringer Ackerhügelland zu finden. Die thüringische Population ist stark gefährdet, da durch Grundwasserabsenkung, Düngung/Eutrophierung und fehlende Grabenpflege die natürlichen Lebensräume dezimiert werden.
Die Vogel-Azurjungfer (Coenagrion ornatum) ist ebenfalls eine Art der Fließgewässer, und der nah verwandten Helm-Azurjungfer sehr ähnlich. Das Vorkommen dieser Kleinlibelle ist mit hoher Wahrscheinlichkeit auf die Niederungen der Helme und Unstrut im Kyffhäuserkreis beschränkt und tritt in Thüringen immer gemeinsam mit der Helm-Azurjungfer auf.
Beide Arten sind in der FFH-Richtlinie, Anhang II gelistet. Für die Vogel-Azurjungfer trägt Thüringen eine besonders hohe Verantwortung.
Der Landschaftspflegeverband Südharz/Kyffhäuser e.V. erarbeitete im Rahmen des Pilotprojektes 2017 ENL 0020 die Differenzierung der gesetzlich geforderten Maßnahmen zur Gewässerentwicklung der Kleinen Helme unter der Maßgabe, dem Artenschutz gemäß FFH-Richtlinie gerecht zu werden, als auch die Vorgaben der Gewässerrahmenplanung zu berücksichtigen. Die Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie erfolgt aus Mitteln des Förderprogramms zur Förderung des Hochwasserschutzes und der Fließgewässer in Thüringen (Aktion Fluss) in Verantwortung der Kommunen als Gewässerunterhaltungspflichtige an Gewässern 2. Ordnung. Im Ergebnis dieses Vorprojektes wurden die Grundlagenerhebungen, Vorplanungen und Kostenschätzungen für die beschriebenen Maßnahmen erarbeitet und den Kommunen Artern und Voigtstedt zugearbeitet. Am 29. Januar 2019 wurde die Förderanfrage zur Umsetzung der Gewässerrahmenplanung bei der TAB eingereicht.
Gegenstand des Projektes, welches im Juli 2019 begann, ist die Umsetzung der zusätzlich notwendigen Artenschutzmaßnahmen für den Erhalt der Bachmuschel und der Libellenarten Helm- und Vogel-Azurjungfer. Die Planung der Maßnahmen ergab sich aus dem Vorprojekt und beinhaltete folgende Schwerpunkte:
Im Juli 2019 lief das Artenschutzprojekt an und endete im Juni 2022.
Das Projekt wird über die Förderinitiative Ländliche Entwicklung in Thüringen, Programm "Entwicklung von Natur und Landschaft" gefördert. Die Projektmittel stammen aus dem Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE).
Foto: Helm-Azurjungfer (Coenagrion mercuriale)
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